Einstweilige Verfügung gegen Nutzung der ehemaligen Küstenfunkstation für Flüchtlinge in Utlandshörn abgelehnt!


Nun ist es amtlich: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Antrag einiger Anlieger in unmittelbarer Nähe zur Flüchtlingsunterkunft in Utlandshörn NICHT stattgegeben und stattdessen in dessen Begründung zum Urteil mehr als deutlich gemacht, dass KEINE Verletzung von Nachbarschaftsrechten vorliegt. Das Gericht hat klar gestellt, dass
- die Bauaufsicht nicht der Stadt Norden obliegt
- es einen über die situationsbedingte Wertminderung hinaus gehenden Wertverlust der Immobilien nicht erkennen kann
- es keine umweltrechtlichen Aspekte tangiert sieht bzw. erkennen kann
- das Baurecht sicherlich nicht dazu dient Befürchtungen der Anlieger ob MÖGLICHEM Fehlverhaltens seitens der Flüchtlinge in Utlandshörn zu regulieren
Ganz ehrlich, dieses Urteil macht so unendlich glücklich. Wie bereits in meinem vorherigen Beitrag zu diesem Thema, “Hilfe, da sind bald Flüchtlinge in Norddeich“, bin ich bekennender Verfechter des humanitären Gedankens. Fremdenfeindlichen Floskeln – und um nichts anderes handelt es sich bei denen durch die Anwohner aufgeführten “Argumente” – wurde letztlich ein Riegel vorgeschoben.